Montag, 8. Juli 2013

Altersarmut von unten und von denen, die früher mal oben gewesen wären

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat auf die Ergebnisse einer neuen Untersuchung zum Thema Altersarmut hingewiesen: "41,5 Prozent der ausländischen Senioren in Deutschland von Altersarmut betroffen", so das Institut. Eric Seils vom WSI kommt in seiner Studie zu dem Ergebnis, dass die Altersarmut unter älteren Ausländern, die oftmals als "Gastarbeiter" nach Deutschland gekommen sind, mehr als dreimal so hoch sei wie unter Deutschen über 65 Jahren und dass sie sogar etwa sechs Mal so häufig die Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen wegen ihrer deutlich niedrigeren Renten. Die Analyse verdeutlicht, dass es bereits heute Gruppen mit einem sehr hohen Risiko der Altersarmut gibt.

»2011 bezogen 13,3 Prozent aller Senioren in der Bundesrepublik ein monatliches Einkommen unter 848 Euro ... 848 Euro entsprechen 60 Prozent des bedarfsgewichteten mittleren Einkommens. Wer als Alleinstehender weniger hat, gilt nach gängiger Definition als "armutsgefährdet" ... 2011 (waren) in Deutschland 41,5 Prozent der Ausländer über 65 Jahren von Altersarmut bedroht, 12,7 Prozent bezogen Grundsicherung. Unter den Senioren mit deutscher Staatsangehörigkeit waren nur 2,1 Prozent darauf angewiesen ... Männliche ausländische Bestandsrentner erhielten 2011 monatlich im Durchschnitt 811 Euro aus der Rentenkasse. Neurentner bekamen hingegen im Mittel nur 623 Euro - ein Einkommen unterhalb der Schwelle für die Grundsicherung, die bei 698 Euro liegt.«

Das hohe Altersarmutsrisiko der ausländischen Senioren in Deutschland wird auf deren niedrige Löhne und eine überdurchschnittliche Betroffenheit von Arbeitslosigkeitsphasen zurückgeführt.

Nun könnte man an dieser Stelle einwerfen, der Rettungsring wird doch schon aufgeblasen - ob nun  in Form der "Lebensleistungsrente" der Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) oder der "Solidarrente" bzw. "Garantierente" von SPD und Grünen. Axel Kleinlein, der ehemalige Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten, gießt hier allerdings mehr als nur Wasser in den Wein: "Die Rente für Geringverdiener bringt nichts", so seine Diagnose bereits in der Überschrift eines Artikels, der in der Online-Ausgabe des Handelsblattes zu finden ist. Der gemeinsame Ansatz quer durch die Parteien: Geringverdienern, die lange Zeit in die gesetzliche Rente eingezahlt haben soll die Rente später etwas aufgestockt werden. Aber Kleinlein postuliert, dass nicht nur die Geringverdiener enttäuscht werden von den aufgestockten Niedrigrenten, sondern auch der Staat wird unterm Strich viermal zur Kasse gebeten. Dies erläutert Kleinlein an dem folgenden Beispielfall:

»... (ein junger) Mann, Anfang 30, der nach einem missglückten Versuch als selbstständiger Versicherungsvermittler sein Glück als Angestellter sucht. Er ist Einzelhandelskaufmann und hat sich nun erfolgreich umgesehen. Eine größere Videothekenfirma bietet ihm einen Job an: 40 Stunden in einer Festanstellung. Das Gehalt ist jedoch mager: 870 Euro. Brutto. Da bleiben dann nur etwa 700 Euro netto übrig. Zieht man davon noch die Miete mit Nebenkosten ab sowie Zusatzaufwendungen für den Job, dann bleiben ihm gerade mal knapp 300 Euro übrig.«

Für diesen Arbeitnehmer und seine mickrige Altersvorsorge zahlt der Steuerzahler vier Mal: Den Aufstockungsbetrag, um Harz IV zu erreichen, die Zulagen für den Riester-Vertrag, das spätere Aufstocken, um die Grundsicherung zu erreichen, und dann noch die Zusatzzahlung für die steuerfinanzierte „Garantie“- oder "Solidarrente" oder wie das dann immer genannt wird.
Und jetzt stellt Kleinlein die entscheidende Frage: Wer gewinnt dabei eigentlich? Die Antwort:
»Am meisten ... gewinnt der Arbeitgeber. Nur weil der Steuerzahler vier Mal zur Kasse gebeten wird, kann er eine solch schlecht bezahlte Stelle überhaupt besetzen. Ohne diese Vierfachsubventionierung ginge das gar nicht.«

Das könnte man also auch eine "multiple Quersubventionierung" nennen. Gegen die im Ergebnis - man kann es drehen und wenden wie man will - nur höhere Löhne helfen, sowie bzw. in Verbindung mit einer Korrektur der drastischen Absenkung des Sicherungsniveaus der Gesetzlichen Rentenversicherung.

In der Argumentation von Kleinlein profitieren also die Arbeitgeber - und eigentlich tun sie das doppelt, denn zum einen können sie heute schon Niedriglöhne zahlen, weil diese über Steuermittel aufgestockt werden und auch später sollen die dann unter der Grundsicherung liegenden Renten aus der Steuerkasse etwas nach oben gedrückt werden, zum anderen kann aber durch die Verlagerung auf die Steuerzahler der Rentenversicherungsbeitrag und damit die Lohnkostenbelastung des Arbeitgebers ebenfalls niedriger gehalten werden, als sie ansonsten angestiegen wäre.

Umgekehrt geht es übrigens auch - man diskutiert das dann auch unter dem Stichwort "versicherungsfremde Leistungen" in den Sozialversicherungen, die eigentlich über Steuermittel zu finanzieren wären, aber auf die Beitragszahler verlagert worden sind. Ein neuer Vorstoß in diese Richtung hat die CDU/CSU in ihrem Wahlprogramm angekündigt: Die Aufstockung der Entgeltpunkte in der Gesetzlichen Rentenversicherung für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden und die bislang lediglich einen Punkt pro Kind gutgeschrieben bekommen haben. Das soll auf drei Punkte ausgeweitet werden, wie bei den Müttern, die nach dem Jahr 1992 ein Kind bekommen haben. Und die Union plant nun wieder einmal einen Griff in die Kasse der Versicherten und will diese zusätzlichen Leistungen über Beitragsmittel finanzieren. Das aber ist nicht korrekt, so der Rentenexperte Johannes Steffen: »Wenn die Union diese Leistungen durch ein zusätzliches Kindererziehungsjahr für Geburten vor 1992 ausweiten will, dann muss sie für eine entsprechende Gegenfinanzierung über Steuermittel sorgen. Alles andere wäre eine Ausweitung der Fehlfinanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben, die zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler geht« (vgl. dazu die Infografik »Mütterrenten« – Streit um Finanzierung. Unions-Pläne belasten Beitragszahler von Johannes Steffen).

Und noch eine Problembaustelle aus dem Feld der Alterssicherung gefällig? Wie wäre es mit den Selbständigen, die nicht der Idealvorstellung eines Unternehmers oder auch Freiberuflers entsprechen, der sich im Laufe seiner selbständigen Existenz genügend Vermögenswerte aufbauen konnte, die ihm oder ihr ein sorgenfreies Leben im Alter ermöglicht. Wir haben in den vergangenen Jahren einen massiven Anstieg bei den Solo-Selbständigen gesehen - also Selbständige, die keine weiteren Angestellten haben und die oftmals am oder um das Existenzminimum herum krebsen. Vielen dieser selbständigen Existenzen kann und muss man eine definitive Altersarmut mit Grundsicherungsbezug vorhersagen. Bundesrentenministerin Ursula von der Leyen sollte nun eine Altersvorsorgepflicht einführen, also Selbstständige zu verpflichten, sich gesetzlich oder privat für das Alter abzusichern.

Mit dem Plan, Selbstständige zur Zahlung eines Mindestbeitrags von 350 bis 400 Euro monatlich zu verpflichten, ist die Ministerin nun allerdings am Petitionsausschuss des Bundestages aufgelaufen ("Versicherungspflicht für Selbstständige abgelehnt" sowie "Zwangsvorsorge ist umstritten"). "Die Einführung einer Versicherungspflicht darf nicht dazu führen, Existenzgründungen zu verhindern," heißt es in dem Beschluss des Petitionsausschuss, der sich mit einer Online-Petition befasst hat, initiiert von Tim Wessels, die von 80.000 Personen unterstützt wird. Allerdings ist die Überschrift der Meldung im Handelsblatt (Versicherungspflicht für Selbständige abgelehnt) falsch, wie der Artikel am Ende selbst feststellt:  »Der Petitionsausschuss lehnte allerdings eine Vorsorgepflicht für Selbstständige nicht grundsätzlich ab. Er teilt lediglich die Bedenken Wessels gegen einen Einheitsbeitrag.« Das ist was anderes und ein wichtiger Punkt. Das Problem besteht darin, dass »jüngere Selbständige dazu verpflichtet werden sollen, entweder in der gesetzlichen oder in einer privaten Rentenversicherung so viel Beiträge zu entrichten, dass am Ende eine Altersversorgung oberhalb der Grundsicherung herauskommt. Dies hätte zu Mindestbeiträgen in Höhe von monatlich 250 bis 300 Euro geführt«, so Barbara Dribbusch mit abweichenden Zahlenangaben in ihrem Artikel.

Allerdings ist die Debatte keineswegs beerdigt, denn eine Versicherungspflicht für Selbständige findet sich nicht nur in den Wahlprogrammen der Unionsparteien, sondern auch bei SPD und Grünen. Und das Problem der sicheren Altersarmut für die vielen Solo-Selbständigen, die nicht vom Tellerwäscher zum Selbständigenmillionär aufsteigen, bleibt bestehen. Insofern wird sich die Debatte darauf ausrichten müssen, wie man das Ziel, Existenzgründungen nicht zu blockieren über Vorsorgepflichten, die mehr als die Hälfte des Einkommens auffressen würden, mit dem Ziel einer Vermeidung von dann zukünftig von der Allgemeinheit der Steuerzahler zu leistender Grundsicherung in einen Überschneidungsbereich bringen kann. Dafür wird es keine einfachen und eben auch keine bürokratiearmen Regelungen geben. Vermutlich wird es in die Richtung gehen, dass man für einen zu definierenden Zeitraum, um Luft zum Atmen zu lassen, mit niedrigen Einstiegstarifen arbeitet oder einer am Anfang auch sehr niedrigen prozentualen Verbeitragung des selbständigen Einkommens, aber man wird dann auch definieren müssen, wann die Zeit gekommen sein muss, dass der Selbständige selbst vorzusorgen in der Lage ist. Wenn man das so laufen lässt, dann subventioniert man hier ebenfalls auf Dauer zahlreiche Projekte der Selbstausbeutung, bei dem es erneut einen eindeutigen Gewinner geben wird: die Auftraggeber, die sich darüber eine Menge Geld sparen können.